<< Wem kann ich helfen? >>

Meine Tätigkeitsbereiche und Kunden

Mithilfe von professioneller und frühzeitig eingesetzter Brandschutzplanung, kann ich dabei helfen die Kosten von Brandschutzmaßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren. Diesen Vorteil sollten Sie als Planungsbüro, Baumeister oder Architekt nutzen, um Ihren Kunden kosteneffiziente Lösungen anbieten zu können.

Privatpersonen sowie Gewerbetreibende beauftragen mich mit der Erstellung von Brandschutzgutachten und -konzepten - auch etwa für behördliche Einreichungen. Weiters übernehme ich gerne die Abnahme und Revision von Brandmeldeanlagen. In Österreich stellt die TRVB 123 S das Regelwerk hinsichtlich der Installation sowie dem Betrieb von Brandmeldeanlagen dar. Diese Richtlinie erfordert die Abnahme sowie die wiederkehrende 2-jährige Revision. Derartige Überprüfungen müssen im Regelfall durch akkreditierte Inspektionsstellen durchgeführt werden.

Für Unternehmen kann ich außerdem als externer Brandschutzbeauftragter tätig werden oder Ihre Mitarbeiter in Brandschutzfragen schulen. Abhängig von den Betriebsabläufen bzw. der Größe von Unternehmen sind auf Basis des Arbeitnehmerschutzes Brandschutzbeauftragte im Betrieb zu stellen oder extern zu beauftragen. Brandschutzbeauftragte müssen eine eigene Ausbildung absolvieren. Die Anforderungen an die Ausbildung werden in Österreich durch die TRVB 117 O geregelt.

Genehmigungspflichtige, gewerbliche Betriebsanlagen in Österreich müssen sich regelmäßig selbst überprüfen. Verantwortlich für die Durchführung ist der Inhaber der Betriebsanlage. Die Prüfung selbst dürfen jedoch nur geeignete und fachkundige Personen bzw. Stellen durchführen. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung ist im §82b Gewerbeordnung 1994 festgelegt.

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