<< Was kann ich für Sie tun? >>

Meine Aufgabenschwerpunkte

Als Experte in allen Fragen rund um den Brandschutz kann ich in vielfältiger Weise für Sie tätig werden. So berate ich Sie gerne in allen brandschutztechnischen Fragestellungen und nehme als nicht amtlicher Sachverständiger an Behördenverfahren teil. Im Detail:

  • Gutachten für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) hinsichtlich des Schutzes von Einsatzkräften:ÖVE-Richtlinie R11-1: Behörden fordern auf Grund der möglichen Gefährdung von Personen durch die erzeugte Energie oftmals Gutachten. Dabei muss auf das Brandverhalten der Baustoffe, Tragkonstruktion der Gebäude und Aufbau der PV-Anlage eingegangen werden. Auch der Schutz der Einsatzkräfte muss gemäß den Bauordnungen und Bautechnikverordnungen (OIB-Richtlinien) gewährleistet sein.
  • Erstellen von Gutachten und Stellungnahmen
  • Beratung bei brandschutztechnischen Fragestellungen in Behördenverfahren
  • Teilnahme als nichtamtlicher Sachverständiger bei Verhandlungen zur Verfahrensbeschleunigung (§52 Abs. 2 & 3 AVG 1991)
  • Teilnahme als nichtamtlicher Sachverständiger an Verfahren – z.B. auf Grund einer speziellen Fragestellung in Bezug auf Brandschutz, Feuerpolizei, Gewerbepolizei oder dem Veranstaltungswesen.
  • Befundaufnahme als nichtamtlicher Sachverständiger für Behörden vor Ort.